Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Fernkurse und Fernlehrgänge in alphabetischer Reihenfolge.
- Akkreditierungsrat
- Bundeseinheitliche Stelle, die Studiengänge an deutschen Hochschulen akkreditiert — auch im Fernstudium. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für das Führen des Titels „Bachelor“ oder „Master“.
- AZAV
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Voraussetzung für die Förderung von Lehrgängen über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit.
- BAföG
- Bundesausbildungsförderungsgesetz. Studierenden-BAföG kann für ein akkreditiertes Hochschul-Fernstudium beantragt werden.
- Aufstiegs-BAföG (AFBG)
- Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt. Bis zu 50 % Zuschuss plus zinsgünstiges KfW-Darlehen, davon ein Teil bei bestandener Prüfung erlassen. Frühere Bezeichnung: Meister-BAföG.
- Bildungsgutschein
- Vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, das die vollständigen Kosten einer AZAV-zertifizierten Bildungsmaßnahme übernimmt.
- Bildungsurlaub
- Gesetzlich gewährleisteter Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildungszwecke — meist 5 Tage pro Jahr. Geregelt in den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer (außer Bayern und Sachsen).
- FernUSG
- Fernunterrichtsschutzgesetz. Bundesgesetz von 1976, das Fernlehrgänge regelt: Vertragsform, Widerrufsrecht, Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen, ZFU-Zulassungspflicht.
- Fernlehrgang
- Rechtlich präziser Begriff für alle entgeltlichen Bildungsangebote mit räumlicher Trennung und Lernerfolgsüberwachung. Synonym: Fernkurs (umgangssprachlich).
- HWG
- Handwerkskammer. Stelle, vor der bestimmte Aufstiegsprüfungen (etwa Meister im Handwerk) abgelegt werden.
- IHK
- Industrie- und Handelskammer. Stelle, vor der staatlich anerkannte Prüfungen wie Bilanzbuchhalter, Fachwirt oder Industriemeister abgelegt werden.
- ISO 9001
- Internationale Norm für Qualitätsmanagement-Systeme. Sagt etwas über Organisationsqualität aus, nicht über inhaltliche Qualität des Lehrgangs.
- Lehrbrief
- Klassische Form des Fernlehrmaterials: ein gedrucktes oder digital verschicktes Lehrkapitel, gefolgt von Aufgaben zur Selbstüberprüfung und zur Einsendung.
- Präsenzphase
- Zeitlich begrenzter Präsenzanteil im Fernlehrgang — meist als Seminar, Workshop oder Prüfungsvorbereitung. Bildungsurlaubs-anrechenbar.
- Probelektion
- Gratis-Stichprobe eines Lehrbriefs oder Online-Moduls, mit der die Qualität und Verständlichkeit vor Vertragsabschluss geprüft werden kann.
- Probezeit (4 Wochen)
- Verbreiteter Standard im deutschen Fernunterrichtsmarkt: vierwöchiger Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem ohne Begründung gekündigt werden kann — meist mit voller Rückerstattung.
- Treuhand
- Bei ZFU-zugelassenen Lehrgängen gibt es eine Insolvenz-Sicherheit: Zahlungen sind über ein gesondertes Treuhandkonto gesichert, sodass im Insolvenzfall des Anbieters die Lehrgangsfortsetzung gewährleistet ist.
- ZFU
- Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln. Prüft und genehmigt Fernlehrgänge. Vergeben Zulassungsnummern. Führt ein öffentliches Verzeichnis (zfu.de).