Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Fernkurse und Fernlehrgänge in alphabetischer Reihenfolge.

Akkreditierungsrat
Bundeseinheitliche Stelle, die Studiengänge an deutschen Hochschulen akkreditiert — auch im Fernstudium. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für das Führen des Titels „Bachelor“ oder „Master“.
AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Voraussetzung für die Förderung von Lehrgängen über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit.
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz. Studierenden-BAföG kann für ein akkreditiertes Hochschul-Fernstudium beantragt werden.
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt. Bis zu 50 % Zuschuss plus zinsgünstiges KfW-Darlehen, davon ein Teil bei bestandener Prüfung erlassen. Frühere Bezeichnung: Meister-BAföG.
Bildungsgutschein
Vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, das die vollständigen Kosten einer AZAV-zertifizierten Bildungsmaßnahme übernimmt.
Bildungsurlaub
Gesetzlich gewährleisteter Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildungszwecke — meist 5 Tage pro Jahr. Geregelt in den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer (außer Bayern und Sachsen).
FernUSG
Fernunterrichtsschutzgesetz. Bundesgesetz von 1976, das Fernlehrgänge regelt: Vertragsform, Widerrufsrecht, Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen, ZFU-Zulassungspflicht.
Fernlehrgang
Rechtlich präziser Begriff für alle entgeltlichen Bildungsangebote mit räumlicher Trennung und Lernerfolgsüberwachung. Synonym: Fernkurs (umgangssprachlich).
HWG
Handwerkskammer. Stelle, vor der bestimmte Aufstiegsprüfungen (etwa Meister im Handwerk) abgelegt werden.
IHK
Industrie- und Handelskammer. Stelle, vor der staatlich anerkannte Prüfungen wie Bilanzbuchhalter, Fachwirt oder Industriemeister abgelegt werden.
ISO 9001
Internationale Norm für Qualitätsmanagement-Systeme. Sagt etwas über Organisationsqualität aus, nicht über inhaltliche Qualität des Lehrgangs.
Lehrbrief
Klassische Form des Fernlehrmaterials: ein gedrucktes oder digital verschicktes Lehrkapitel, gefolgt von Aufgaben zur Selbstüberprüfung und zur Einsendung.
Präsenzphase
Zeitlich begrenzter Präsenzanteil im Fernlehrgang — meist als Seminar, Workshop oder Prüfungsvorbereitung. Bildungsurlaubs-anrechenbar.
Probelektion
Gratis-Stichprobe eines Lehrbriefs oder Online-Moduls, mit der die Qualität und Verständlichkeit vor Vertragsabschluss geprüft werden kann.
Probezeit (4 Wochen)
Verbreiteter Standard im deutschen Fernunterrichtsmarkt: vierwöchiger Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem ohne Begründung gekündigt werden kann — meist mit voller Rückerstattung.
Treuhand
Bei ZFU-zugelassenen Lehrgängen gibt es eine Insolvenz-Sicherheit: Zahlungen sind über ein gesondertes Treuhandkonto gesichert, sodass im Insolvenzfall des Anbieters die Lehrgangsfortsetzung gewährleistet ist.
ZFU
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln. Prüft und genehmigt Fernlehrgänge. Vergeben Zulassungsnummern. Führt ein öffentliches Verzeichnis (zfu.de).