ZFU-Zulassung

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln prüft und genehmigt Fernlehrgänge in Deutschland. Ohne gültige Zulassung dürfen die meisten entgeltlichen Lehrgänge nicht angeboten werden.

Was die ZFU ist

Die ZFU wurde 1974 als zentrale Behörde aller Bundesländer eingerichtet. Sie ist eine staatliche Stelle in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und arbeitet auf Grundlage eines Staatsvertrages. Ihre Aufgabe ist der Schutz der Teilnehmenden vor unseriösen Anbietern und die Sicherstellung einer Mindestqualität der angebotenen Lehrgänge.

Sitz ist die Bert-Brecht-Allee 3 in Köln. Die Behörde gibt jährlich Statistiken über den deutschen Fernunterrichtsmarkt heraus und führt ein öffentliches Verzeichnis aller zugelassenen Lehrgänge.

Zulassungspflicht nach FernUSG

Nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ist jeder entgeltliche Fernlehrgang in Deutschland zulassungspflichtig, sofern:

Wer einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang ohne ZFU-Zulassung anbietet, verstößt gegen das FernUSG — Verträge sind dann nach § 7 FernUSG nichtig, der Anbieter kann zusätzlich mit einem Bußgeld bis 10 000 Euro belegt werden.

Was die ZFU-Zulassungsnummer bedeutet

Eine ZFU-Zulassungsnummer hat üblicherweise die Form 1234567 (siebenstellig). Sie wird vom Anbieter im Bewerbungs- und Informationsmaterial sowie im Studienvertrag angegeben.

Die Nummer bedeutet:

Die Zulassung ist keine Garantie für berufliche Verwertbarkeit oder einen anerkannten Abschluss — das ist eine eigene Frage der Akkreditierung (siehe Qualität & Akkreditierung).

Wie man eine Zulassungsnummer prüft

Die ZFU stellt unter zfu.de ein öffentliches Online-Verzeichnis aller derzeit zugelassenen Lehrgänge bereit. Dort kann nach:

gesucht werden. Im Datensatz sind enthalten: aktuelle Gebühren, Lehrgangsdauer, Voraussetzungen, Abschluss und der Vermerk, ob die Zulassung noch gültig ist. Bei länger zurückliegenden, geschlossenen Lehrgängen erscheint der Datensatz mit dem Hinweis „keine Neuanmeldungen mehr“.

Typische Kategorien zugelassener Lehrgänge

Die ZFU gliedert zugelassene Lehrgänge in mehrere Hauptkategorien:

KategorieBeispiele
SprachenEnglisch, Spanisch, Französisch, Business-Englisch, Wirtschafts-Spanisch
Kaufmännische LehrgängeBilanzbuchhalter:in IHK, geprüfte:r Fachwirt:in, Marketing-Referent:in
Technik / ITTechniker:in, IT-Sicherheit, Webentwicklung, CAD
SchulabschlüsseHauptschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur (Externenprüfung)
Hobby & AllgemeinbildungGarten, Astronomie, kreatives Schreiben, Foto
PersönlichkeitsbildungRhetorik, Kommunikation, Mediation
Hochschullehrgängevorbereitende Lehrgänge für das Fernstudium

Insgesamt waren laut ZFU-Jahresstatistik 2022 etwa 3 300 verschiedene Lehrgänge zugelassen, mit rund 200 000 Neuanmeldungen pro Jahr.

Häufige Fragen

Muss ein Online-Kurs auf YouTube oder Udemy auch ZFU-zugelassen sein?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend sind drei Kriterien: Entgeltlichkeit, räumliche Trennung und Lernerfolgsüberwachung. Ein reines Video-Tutorial ohne Lernkontrolle fällt nicht unter das FernUSG. Sobald aber ein Coach Aufgaben kontrolliert, Rückmeldung gibt oder eine Prüfung abnimmt, greift die Zulassungspflicht. Gerichte (LG Köln, OLG Celle 2021) haben das auch für Online-Coachings und Verkaufstrainings bestätigt.

Was passiert, wenn ein Anbieter keine ZFU-Zulassung hat?

Wenn der Lehrgang zulassungspflichtig wäre: Der Vertrag ist nach § 7 FernUSG nichtig. Bereits gezahltes Entgelt kann zurückgefordert werden, auch nach langer Zeit. Mehrere Coaching-Anbieter mussten in den letzten Jahren sechsstellige Beträge zurückzahlen, weil sie ohne ZFU-Zulassung Lehrgänge angeboten hatten.